Krafträder:
Klasse A2
Was darf ich fahren?
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.
eingeschlossene Klassen: A1, AM
Wo liegen die Hürden?
Mindestalter: 18
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Wie viele Fahr- und Theoriestunden?
Übungsstunden: nach Bedarf
Überlandfahrt: 5
Autobahnfahrt: 4
Dunkelfahrt: 3
Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
bei Ersterteilung: 12
bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 4
Bei Vorbesitz der Klasse A1 von mindestens 2 Jahren (oder der Klasse B vor dem 01.04.1980) handelt es sich um den Stufenaufstieg. Hierbei entfällt die gesamte theoretische Ausbildung und die theoretische Prüfung. Des Weiteren entfallen die besonderen Ausbildungsfahrten. Die praktische Prüfung ist auf 60 Minuten reduziert und es müssen nur 4 Grundfahraufgaben absolviert werden. Die Kosten hierfür sind dementsprechend gering.
Was muss ich mitbringen?
Passfoto (biometrisch)
Sehtest
Bescheinigung über die Teilnahme am „Erste Hife Kurs“
Amtlich anerkannter Ausweis (Personalausweis)