B196

Krafträder:

Klasse B196 


Was darf ich fahren?
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/ kg nicht übersteigt und
dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen ?
Mindestalter: 25
Ununterbrochen, seit 5 Jahren (oder länger) im Besitz einer deutschen Fahrerlaubnis der Klasse B
Fahrerschulung in Theorie und Praxis: Mit erfolgreichem Abschluß
Erfolgreicher Abschluß bedeutet: Die Lernziele nach § 1 der Fahrschülerausbildungsordnung müssen erfüllt sein.Ist dies nicht der Fall, müssen weitere Fahrstunden genommen werden, ansonsten darf die Bescheinigung nicht ausgestellt werden.
Prüfung: keine
Wie viele Fahr- und Theoriestunden?
Übungsstunden:8
Überlandfahrt: 1
Autobahnfahrt: 1
Dunkelfahrt: 0
Theoriestunden:4x 90 Minuten
Praxisstunden: 5x 90 Minuten