B 196

Was darf ich fahren?

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/ kg nicht übersteigt und

dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW

 
Welche Voraussetzungen muss ich
erfüllen ?

 

Mindestalter: 25

Ununterbrochen, seit 5 Jahren (oder länger) im Besitz einer deutschen Fahrerlaubnis der Klasse B

Fahrerschulung in Theorie und Praxis: Mit erfolgreichem Abschluß

Erfolgreicher Abschluß bedeutet: Die Lernziele nach § 1 der Fahrschülerausbildungsordnung müssen erfüllt sein.Ist dies nicht der Fall, müssen weitere Fahrstunden genommen werden, ansonsten darf die Bescheinigung nicht ausgestellt werden.

 Prüfung: keine

 
Wie viele Fahr- und Theoriestunden?

 

Übungsstunden:8

Überlandfahrt: 1

Autobahnfahrt: 1

Dunkelfahrt: 0

Theoriestunden:4x 90 Minuten

Praxisstunden: 5x 90 Minuten