Auto: Klasse B 197

Was darf ich fahren?  

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).

Voraussetzungen:  

Mindestalter: 18, 17 Jahre beim begleiteten Fahren (BF17)

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung (Praktische Prüfung auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe)

Einschränkungen: keine
Eingeschlossenne Kassen: L, AM

Wie viele Fahr- und Theoriestunden?
  • Übungsstunden: Fahrzeug mit Automatikgetriebe: nach Bedarf
  • Übungsstunden: Fahrzeug mit Schaltgetriebe: nach Bedarf (Mindestens jedoch 10 ist die gesestzliche Regelung)
  • Überlandfahrt: 5  (Automatik oder Schaltfahrzeug)
  • Autobahnfahrt: 4 (Automatik oder Schaltfahrzeug)
  • Dunkelfahrt: 3 (Automatik oder Schaltfahrzeug)

Die Führerscheinausbidung wird auf einem Fahrzeugen mit Automatikgetriebe und auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe absolviert.

Eine 15 minütige Testfahrt, das der Bewerber in der Lage ist, ein Kraftfahrzeug mit Schaltgetriebe sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst zu führen, wird durch eine(n) Fahrlehrer/in durchgeführt.

Die Prüfungsfahrt wird ganz entspannt auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe absolviert und man bekommt die uneingeschränkten Fahrerlaubnis der Klasse B

Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
bei Ersterteilung: Grundunterrichte: 12
bei Erweiterung: Grundunterrichte: 6
Zusatzstoff: Klassenspezifisch: 2

Was wird benötigt ?  

Passfoto (biometrisch)
Sehtest (Nicht älter als 2 Jahre)
Bescheinigung über die Teilnahme am "Erste Hilfe Kurs"
Amtlich anerkannter Ausweis