Aktuelles vom 31.01.24
Auszug Homepage TÜV Hessen
Sehr geehrte Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer,
die „Vierte Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr“ wurde heute verkündet und tritt ab morgen 31.01.2024 in Kraft. Im Bereich Fahrerlaubniswesen werden durch die Änderung der Gebührenordnung (GebOSt) nach Inkrafttreten neue Gebührensätze festgelegt. Die Gebühren werden sowohl für die praktischen als auch die theoretischen Prüfungen angepasst.
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