A

Krafträder:

Klasse A


Was darf ich fahren?
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW
eingeschlossene Klassen: A1, AM

Wo liegen die Hürden?
Mindestalter: 24 Jahre bei Direkterwerb, 20 Jahre bei Stufenerwerb, 21 Jahre (für Trikes)
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung

Wie viele Fahr- und Theoriestunden?
Übungsstunden: nach Bedarf
Überlandfahrt: 5
Autobahnfahrt: 4
Dunkelfahrt: 3
Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
bei Ersterteilung: 12
bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 4

Bei Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren handelt es sich um den Stufenaufstieg. Hierbei entfällt die gesamte theoretische Ausbildung und die theoretische Prüfung. Des Weiteren entfallen die besonderen Ausbildungsfahrten. Die praktische Prüfung ist auf 40 Minunetn reduziert und es müssen nur 4 Grundfahraufgaben absolviert werden. Die Kosten hierfür sind dementsprechend gering.

Was muss ich mitbringen?
Passfoto (biometrisch)
Sehtest (Nicht älter als 2 Jahre)
Bescheinigung über die Teilnahme am „Erste Hilfe Kurs“
Amtlich anerkannter Ausweis (Personalausweis)